2 G REGEL ab 12.12.2021
Hallo liebe Freunde der Klosterschänke, nach “reiflicher Überlegung” hat sich die Landesregierung einem Urteil vom Lüneburger Oberverwaltungsgericht vom 10.12.2021 gebeugt und kurzfristig (10./11. 2021) die neue Fassung der Corona-VO überarbeitet und die Veröffentlichung auf den So. 12.12.2021 geschoben! Der VO-Text wird aber erst am Mo. 13.12.2021 veröffentlicht……….also bleibt noch einmal mehr abzuwarten, ob die vorherige Pressemitteilung auch wirklich greift…Mittlerweile sind nicht nur wir, sondern die komplette Gastronomie äußerst verärgert, was die kurzfristigen Änderungen seitens der Corona-VO für das Land Nds. angeht! Wir werden alles daran setzen um Euch SICHER bedienen zu können. Das ist schon mal SICHER!!!
D.h., wenn wir nur max. 70% der Tischbelegungen nutzen und somit die Klosterschänke nicht voll ausnutzen, dürft Ihr ohne aktuellen Corona-Test zum Schlemmen und Genießen kommen. Da wir nun wieder einmal komplett umplanen müssen, bitten wir nochmals eindringlich um eine Tischreservierung.
Wir wünschen Euch und euern Liebsten eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes und schönes Jahr 2022. Euer Team von der Klosterschänke